1. Sämtliche Leistungen bietet Nellen Immobilien ausschließlich
auf der Grundlage der wie folgt beschriebenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren
auf Informationen von Dritten. Für die Richtigkeit entsprechender
Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden. Vermittlungsangebote
sind für uns unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenvermietung
und Zwischenverkauf ist vorbehalten.
3. Neben den schriftlichen Angeboten von Nellen Immobilien
werden keine Nebenabreden getroffen oder Zusicherungen gemacht.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
4. Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt,
streng vertraulich und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Nellen
Immobilien nicht weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen
Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Maklerprovision. Davon unberührt
bleibt die Möglichkeit für den Vertragspartner, nachzuweisen, dass kein
bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Wir dem Angebotsempfänger ein von uns angebotenes Objekt
zur gleichen Zeit oder später direkt oder über Dritte noch einmal
angeboten, so ist der Angebotsempfänger verpflichtet, dem Anbietenden
die durch Nellen Immobilien erlangte Vorkenntnis des betreffenden
Objektes mitzuteilen und Nellen Immobilien hierüber zu informieren.
6. Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich –
unter Angabe der Quelle – Mitteilung zu machen, wenn ihm das Angebot
bereits bekannt ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger
unseren Nachweis sowie unseren Provisionsanspruch an. Sollte dem
Empfänger die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bekannt sein, ist
er verpflichtet, dies Nellen Immobilien unverzüglich mitzuteilen und auf
Verlangen zu belegen. Spätere Nachweise oder Vermittlungen durch Dritte
lassen den Provisionsanspruch von Nellen Immobilien unberührt.
7. Mit Abschluss eines Mietvertrages oder eines notariellen
Kaufvertrages durch den Nachweis oder Vermittlung von Nellen Immobilien
ist die Maklerprovision verdient und fällig. Nellen Immobilien hat
Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß bzw. auf umgehende
Aushändigung einer Vertragsabschrift.
8. Die Maklerprovision berechnet sich – soweit nicht anders vereinbart – wie folgt:
Ankauf (Berechnet aus dem Gesamtkaufpreis): 5 % zzgl. gesetzl.
MwSt. bzw. provisionsfrei. Anmietung von Gewerbeflächen (gewerbliche
Nutzung) 3 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. Die v. g.
Provisionssätze gelten entsprechend auch für den Fall, dass statt der
Immobilie einzelne bzw. alle Geschäftsanteile einer Gesellschaft
vermittelt werden. Vermittelte Verträge, aus denen hervorgeht, dass
während oder am Ende einer Mietvertragslaufzeit des Gesamtobjekt oder
ein Teil als Eigentum an den Vertragspartner veräußert wird,
verpflichten die Beteiligung zur Zahlung der für dieses Rechtgeschäft
üblichen Maklerprovision unter Berücksichtigung einer bereits gezahlten
Maklerprovision (für Vermietung).
9. Werden auf Grund der vermittelnden Tätigkeit von Nellen
Immobilien anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit wirtschaftlich
vergleichbare Verträge abgeschlossen, sind hierfür die entsprechenden
Provisionssätze zu entrichten.
10. Die Vermarktung von Objekten gemeinsam mit anderen Maklern oder Vermittlern ist Nellen Immobilien gestattet.
11. Nellen Immobilien holt Informationen zur Bonität der
vermittelten Kunden ein. Gebührenpflichtige Bonitätsprüfungen werden
gegen Auslagenerstattung sowie nach entsprechendem Auftrag eingeholt.
Für die Solvenz/Bonität der vermittelten Kunden wird keine Gewähr
übernommen.
12. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nellen Immobilien
unverzüglich über eine änderung seiner Interessenlage zu informieren.
Gleichzeitig verpflichtet sich Nellen Immobilien den Auftraggeber über
eine Veränderung der Marktlage oder über die Veränderung der
Vermarktungschance zu informieren.
13. Nellen Immobilien darf auch für andere – auch mehrere –
Auftraggeber tätig werden. Nellen Immobilien ist berechtigt, bei einem
Geschäftsvorfall mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen
zu schließen.
14. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die
unwirksamen Bestimmungen sind durch die gültigen zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen entsprechen, bzw. am nächsten
kommen.
15. Erfüllungsort aller Leistungs- und Gegenleistungsansprüche, insbesondere Zahlungsansprüche ist Dresden.