AGB`s

1. Sämtliche Leistungen bietet Nellen Immobilien ausschließlich auf der Grundlage der wie folgt beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen von Dritten. Für die Richtigkeit entsprechender Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden. Vermittlungsangebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf ist vorbehalten.

3. Neben den schriftlichen Angeboten von Nellen Immobilien werden keine Nebenabreden getroffen oder Zusicherungen gemacht. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

4. Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, streng vertraulich und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Nellen Immobilien nicht weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Maklerprovision. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für den Vertragspartner, nachzuweisen, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Wir dem Angebotsempfänger ein von uns angebotenes Objekt zur gleichen Zeit oder später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, so ist der Angebotsempfänger verpflichtet, dem Anbietenden die durch Nellen Immobilien erlangte Vorkenntnis des betreffenden Objektes mitzuteilen und Nellen Immobilien hierüber zu informieren.

6. Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich – unter Angabe der Quelle – Mitteilung zu machen, wenn ihm das Angebot bereits bekannt ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis sowie unseren Provisionsanspruch an. Sollte dem Empfänger die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bekannt sein, ist er verpflichtet, dies Nellen Immobilien unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Spätere Nachweise oder Vermittlungen durch Dritte lassen den Provisionsanspruch von Nellen Immobilien unberührt.

7. Mit Abschluss eines Mietvertrages oder eines notariellen Kaufvertrages durch den Nachweis oder Vermittlung von Nellen Immobilien ist die Maklerprovision verdient und fällig. Nellen Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß bzw. auf umgehende Aushändigung einer Vertragsabschrift.

8. Die Maklerprovision berechnet sich – soweit nicht anders vereinbart – wie folgt:
Ankauf (Berechnet aus dem Gesamtkaufpreis): 5 % zzgl. gesetzl. MwSt. bzw. provisionsfrei. Anmietung von Gewerbeflächen (gewerbliche Nutzung) 3 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. Die v. g. Provisionssätze gelten entsprechend auch für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne bzw. alle Geschäftsanteile einer Gesellschaft vermittelt werden. Vermittelte Verträge, aus denen hervorgeht, dass während oder am Ende einer Mietvertragslaufzeit des Gesamtobjekt oder ein Teil als Eigentum an den Vertragspartner veräußert wird, verpflichten die Beteiligung zur Zahlung der für dieses Rechtgeschäft üblichen Maklerprovision unter Berücksichtigung einer bereits gezahlten Maklerprovision (für Vermietung).

9. Werden auf Grund der vermittelnden Tätigkeit von Nellen Immobilien anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit wirtschaftlich vergleichbare Verträge abgeschlossen, sind hierfür die entsprechenden Provisionssätze zu entrichten.

10. Die Vermarktung von Objekten gemeinsam mit anderen Maklern oder Vermittlern ist Nellen Immobilien gestattet.

11. Nellen Immobilien holt Informationen zur Bonität der vermittelten Kunden ein. Gebührenpflichtige Bonitätsprüfungen werden gegen Auslagenerstattung sowie nach entsprechendem Auftrag eingeholt. Für die Solvenz/Bonität der vermittelten Kunden wird keine Gewähr übernommen.

12. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nellen Immobilien unverzüglich über eine änderung seiner Interessenlage zu informieren. Gleichzeitig verpflichtet sich Nellen Immobilien den Auftraggeber über eine Veränderung der Marktlage oder über die Veränderung der Vermarktungschance zu informieren.

13. Nellen Immobilien darf auch für andere – auch mehrere – Auftraggeber tätig werden. Nellen Immobilien ist berechtigt, bei einem Geschäftsvorfall mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen zu schließen.

14. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch die gültigen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen entsprechen, bzw. am nächsten kommen.

15. Erfüllungsort aller Leistungs- und Gegenleistungsansprüche, insbesondere Zahlungsansprüche ist Dresden.